Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Immobilien
A-Z Immoservice unterbreitet alle Angebote für den Erfolgsfall provisionspflichtig. Für die Vermittlungstätigkeit gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Vermittlungstätigkeit
Maklervertrag
Informations- und Auskunftspflicht
Provisionsanspruch
Provisionshöhe
Fälligkeit der Provision
Weitergabe von Informationen an Dritte
Vorkenntnis
Schriftform, Salvatoresche Klausel, Mitwirkung, Gerichtsstand
Vermittlungstätigkeit
Die A-Z Immoservice GmbH bietet als Vermittlerin Immobilienobjekte zum Kauf und oder zur Miete an. Alle Objektangaben sind von der A-Z Immoservice GmbH mit Sorgfalt eingeholt, basieren jedoch auf von Vertragspartnern und/oder Eigentümern erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden. Zwischenverkauf oder Vermietung von Objekten bleibt vorbehalten. Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die A-Z Immoservice GmbH unter Angabe des Reservierungszeitraumes.
Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der A-Z Immoservice GmbH kommt zustande, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit der A-Z Immoservice GmbH Informationen über beworbene Objekte anfordert und/oder nach Übersendung der Angebote weitere Informationen anfordert und/oder wenn es zur Vereinbarung eines Besichtigungstermin des Objektes mit der A-Z Immoservice GmbH oder über die A-Z Immoservice GmbH kommt.
Informations- und Auskunftspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die A-Z Immoservice GmbH unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftspflicht besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar vom Kunden der A-Z Immoservice GmbH erhalten haben.
Provisionsanspruch
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der A-Z Immoservice GmbH und das Anfordern von Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss (Kauf oder Miete) über das Objekt kommt. Provisionspflicht entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wird, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kauf- oder Mietpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben oder gemietet wird, oder wenn die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben oder gemietet wird.
Provisionshöhe
Bei Kaufobjekten beträgt die Höhe der Provision 3,00 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. aus dem Kaufpreis, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Mietobjekten beträgt die Höhe der Provision zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt., sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Fälligkeit der Provision
Der Anspruch auf Zahlung und damit die Fälligkeit der Provision entsteht bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Weitergabe von Informationen an Dritte
Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den Kunden der A-Z Immoservice GmbH bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden Informationen an Dritte weitergegeben, und kommt es zu einem Vertragsabschluss mit diesem Dritten oder gemeinsam mit diesem Dritten, so haftet der Kunde der A-Z Immoservice GmbH für die Provision, in einer Höhe, auf die die A-Z Immoservice GmbH Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben oder gemietet hätte.
Vorkenntnis
Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist er verpflichtet, die A-Z Immoservice GmbH hierüber unverzüglich und unter Bekanntgabe der Informationsquelle in Kenntnis zu setzen. Sollte dem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von Dritten angeboten werden, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch die A-Z Immoservice GmbH Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere Vermittlerdienste des Dritten im eigenen Interesse abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein.
Schriftform, Salvatoresche Klausel, Mitwirkung, Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, dass die aus dem Maklervertrag in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereiches des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart.